Leistungen


Seit Dezember 2008 ist eine Neuregelung des Schornsteinfegerhandwerkes beschlossene Sache.
Ab 01. Januar 2013 können Sie selbst entscheiden, welcher Schornsteinfeger den Auftrag zur Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten übernimmt.

Der Schornsteinfeger kann also seine Dienste als selbständiger Unternehmer anbieten und mit kompetenten Partnern zusätzliche Dienstleistungen rund um das Thema “Energie” übernehmen.

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