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Wir als Schornsteinfeger, prüfen die allgemeinen und baurechtlichen Anforderungen an Planung, Errichtung, Wartung und Reparatur von Feuerungsanlagen. Damit möchten wir gewährleisten, dass alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen, die an diese Anlagen gestellt werden, auch wirklich eingehalten werden. Wir als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger stehen Ihnen als neutrale Personen und Berater zur Verfügung. |


